Die Regeln


Teilnahmegbühren

Kategorie Preis pro Exponat in Euro
1. Publikumsanzeigen 125,-
2. Publikumsanzeigen länger laufender Kampagnen 125,-
3. Fachanzeigen 125,-
4. Tageszeitungsanzeigen 155,-
5. Plakate und Poster (indoor & outdoor) 125,-
6. Text 115,-
7. Verkaufsförderung (pro Exponat) 125,-
8. Dialogmarketing: Mailings & Anzeigen
 
(pro Mailingstufe bzw. Anzeige)
135,-
9. Dialogmarketing: Integrierte Kampagnen:
 
bis 5 Bestandteile
185,-
 
bis 10 Bestandteile
285,-
 
jedes weitere Teil
55,-
10. TV-Spots bis 60 sek. 300,-
 
länger als 60 sek.
400,-
11. Kinowerbefilme bis 60 sek. 300,-
 
länger als 60 sek.
400,-
12. Musikkompositionen/ Sound Design 300,-
13. Musikvideos 300,-
14. Filme für Verkaufsförderung, Unternehmensdarstellungen
 
bis 60 sek.
300,-
 
länger als 60 sek. bis max. 10 Minuten
470,-
15. TV-On Air Promotion bis 60 sek. 300,-
 
länger als 60 sek.
400,-
16. TV-Design/ Kino-Design bis 60 sek. 300,-
 
länger als 60 sek.
400,-
17. Funk-Spots 145,-
18. Digitale Medien Online 255,-
19. Digitale Medien Werbemittel 150,-
20. Digitale Medien Offline 255,-
21. Fotografie Einzelmotiv 95,-
 
bis 5 Motive
250,-
 
jedes weitere Motiv
55,-
22. Illustration Einzelmotiv 95,-
 
bis 4 Motive
150,-
 
bis 10 Motive
250,-
 
jedes weitere Motiv
55,-
23. Printkommunikation/ Literatur 105,-
24. Kalender 105,-
25. Kunst-/ Kultur-/ Veranstaltungsplakate 125,-
26. Corporate Design bis 3 Motive 95,-
 
bis 10 Motive
150,-
 
jedes weitere Motiv
55,-
27. Grafische Einzelarbeiten 95,-
28. Typografie 95,-
29. Packungsdesign 95,-
30. Kommunikation im Raum (permanent) 450,-
31. Kommunikation im Raum (temporär) 450,-
32. Events 450,-
33. Zeitschriften Gestaltung 95,-
34. Zeitschriften Titel 95,-
35. Zeitschriften Beiträge Einzelmotiv 95,-
 
bis 3 Motive
250,-
 
jedes weitere Motiv
85,-
36. Media 275,-
 
Technikgebühr in Ausnahmefällen (pro Einsendung)
95,-
 
Rücksendegebühr (pro Einsendung)
50,-

BERECHNUNGSBEISPIELE

Für jedes einzelne Exponat (für jedes Teil) ist eine Gebühr zu zahlen. Das heißt: Besteht eine Arbeit aus mehreren Exponaten (= Teilen), wie bei Kampagnen, Serien, Promotions, Zeitschriftenbeiträgen, TV-Design, wird jedes Exponat einzeln berechnet.
Zum Beispiel:

TECHNIKGEBÜHR

Sofern für die Präsentation der Einsendung Abspielgeräte benötigt werden (DVD-, CD-Audio-Player, Computer - Macintosh kompatibel), wird eine separate Technikgebühr von Euro 95,- in Rechnung gestellt (betrifft nicht Kategorien 10 - 20, 30 - 32 und 36). Es ist nicht immer möglich, ein eigenes Gerät für jede Arbeit bereitzustellen, ggf. fasst der ADC die Arbeiten pro Kategorie zusammen.

RÜCKSENDEGEBÜHR

Es werden nur Arbeiten der Kategorien Fotografie und Illustration auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Einsenders zurückgeschickt, sowie in Sonderfällen nach Rücksprache. Eine einmalige Gebühr von Euro 50,- pro Einsendung wird separat berechnet.

BEARBEITUNGSGEBÜHR

Bei unvollständigen, fehlerhaften oder nach Einsendeschluss veränderten Einreichungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von Euro 100,- in Rechnung gestellt.

INHALT DER TEILNAHMEGEBÜHR

Die Teilnahmegebühr beinhaltet neben der Wettbewerbsteilnahme eine Gebühr für die öffentliche Ausstellung der Arbeit und die Teilnahmegebühr für den ADC of Europe-Wettbewerb, sofern dieser durchgeführt wird. Es besteht kein Kostenerstattungsanspruch, falls die eingereichte Arbeit nicht zugelassen oder nicht prämiert wird, nicht den Teilnahmebedingungen entspricht oder nicht den Teilnahmebedingungen der ADC of Europe-Jury entspricht.

ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Teilnahmegebühren (Endsumme auf Einsendeliste) sind bei Erhalt der Rechnung sofort per Banküberweisung zu zahlen. Eine Kopie des Überweisungsträgers bitte der Einsendeliste beifügen. Ohne Nachweis der Zahlung kann Ihre Einsendung nicht bearbeitet werden.

BANKVERBINDUNG:

Empfänger: Art Directors Club
Bank: HSBC Trinkaus & Burkhardt, Düsseldorf
BLZ: 300 308 80,
Konto Nr.: 620 033
Verwendungszweck: ADC 2005 & Rechnungsnummer unbedingt angeben!

Teilnahmebedingungen


VERÖFFENTLICHUNG

Teilnahmeberechtigt sind alle Urheber, Personen oder Firmen mit Arbeiten, an denen sie beteiligt waren.
Am Wettbewerb können ausschließlich Arbeiten teilnehmen, die im Jahr 2004 erstmalig publiziert wurden. Ausnahme bei Kommunikation im Raum/Events (Kategorie 30, 31 und 32): Veröffentlichungszeitraum 1.11.2003 bis 31.10.2004. Die Arbeiten müssen entweder in Deutschland veröffentlicht oder entwickelt worden sein. Die Arbeiten dürfen inhaltlich oder formal nicht mit einer bereits veröffentlichten Arbeit übereinstimmen.
Ferner müssen die Arbeiten im Auftrag eines Auftraggebers (Ausnahme: Eigenwerbung) realisiert und veröffentlicht worden sein. Zur Veröffentlichung der Arbeit sind detaillierte Angaben auf dem Einsendeblatt zu machen, wie: Datum der Erstveröffentlichung, einmalige oder mehrmalige Veröffentlichungen; Nennung des Mediums oder des Ortes, wo die Arbeit veröffentlicht wurde. Eine Einschalt- bzw. Veröffentlichungsbestätigung des Mediums oder Auftraggebers ist beizulegen. Bei Mailings und Eigenwerbungen muss eine Liste mit mindestens 10 Empfängern beigelegt werden, die den Erhalt der Sendung ggf. bestätigen.

Filme werden vor der Jury von einer Zulassungskommission hinsichtlich der Einhaltung der Einsendebedingungen überprüft. Bei Zweifeln ist sie berechtigt, beim Sender und Auftraggeber nachzufragen. Sollte ein Umschnitt der Juryvorführbänder erforderlich sein, bedingt durch Filme, die nicht den Einsendebedingungen oder nicht den technischen Anforderungen entsprechen, werden die Kosten hierfür dem Einsender in Rechnung gestellt. Anspruch auf Rükkerstattung der Teilnahmegebühren besteht nicht.
Auch Social-Filme müssen im Auftrag produziert worden sein. Filme, die auf Eigeninitiative produziert oder als redaktioneller Beitrag gezeigt wurden, können nicht am Wettbewerb teilnehmen.

KONZEPTION IM AUSLAND

Arbeiten, die zwar in Deutschland publiziert, jedoch im Ausland konzipiert wurden, dürfen nur von den ausländischen Urhebern eingeschickt und müssen im Einsendeblatt gesondert gekennzeichnet werden.

VORBEHALTE / VERSTÖSSE

Nur Arbeiten, die den Wettbewerbsbedingungen entsprechen, nehmen am Wettbewerb und an der Bewertung teil. Hierzu gehören ebenso die korrekten Angaben zur Einsendung sowie die Zustimmung aller Berechtigten für eine Veröffentlichung der Arbeit. Der Vorstand des Art Directors Club behält sich vor, Arbeiten vom Wettbewerb und/oder der Veröffentlichung auszuschließen, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass diese eine Schädigung des ADC, des Wettbewerbs oder der Herausgabe des ADC Buches zur Folge haben könnte. Arbeiten können bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen zudem durch die Jury ausgeschlossen werden. Ein Ausschließungsgrund ist u.a. bei Zweifeln an der Originalität oder die Urheberschaft gegeben, oder wenn wettbewerbliche Bedenken bestehen.
Der ADC behält sich das Recht vor, auch ohne Rücksprache mit dem Einsender Einzeleinreichungen zu Serien bzw. Kampagnen zusammenzufassen, Kategorieänderungen vorzunehmen und Credits redaktionell zu bearbeiten.

HAFTUNG DES EINSENDERS

Der Einsender ist verpflichtet, alle Urheber, auch die ausländischen, namentlich zu benennen. Der Unterzeichner der Einsendeblätter versichert, durch den Einsender beauftragt und bevollmächtigt zu sein, die Einsendeblätter auszufüllen, und haftet neben dem Einsender für sämtliche Rechtsfolgen, die durch unrichtige Angaben entstehen, gesamtschuldnerisch. Er versichert mit seiner Unterschrift, die Einsende und Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und diese zu akzeptieren.
Falls der Einsender nach Eingang der unterzeichneten Einsendeblätter Änderungen geltend macht, gehen die hierdurch entstehenden Kosten, Euro 100,- pro Änderung, zu seinen Lasten.
Jeder Einsender unterwirft sich mit der Einsendung einer oder mehrerer Arbeiten den Wettbewerbsbedingungen und dem Bewertungsverfahren. Die Entscheidung und Bewertung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt der Schiedsspruch der Jury. Die Jurierung ist beendet, wenn dem ADC Büro das unterzeichnete Ergebnis des Jury-Chairmans vorliegt. Damit endet auch die Einspruchsfrist gegen das Juryergebnis.
Plagiatsnachweise und Dublettennachweise, bei denen der Anzeigende nicht genannt werden möchte, sind an den Jury-Chairman persönlich oder an das ADC Büro zu richten. Die Anonymität ist zugesichert.

Der Einsender versichert, Inhaber aller Urheber-, Nutzungs-, Verwertungs- und sonstiger Schutzrechte zu sein bzw. - soweit er nicht Inhaber dieser Rechte ist - die Einwilligung der Rechtsinhaber zu haben und über diese Rechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu verfügen und diese übertragen zu dürfen. Dies vorausgeschickt, überträgt der Einsender dem Art Directors Club für Deutschland e.V. (ADC), der Art Directors Club Verlag GmbH oder dem vom ADC offiziell beauftragten Verlag und dem Art Directors Club of Europe das Recht zur Veröffentlichung in der Presse und in sämtlichen derzeit bekannten oder künftig beabsichtigten Publikationen, einschließlich deren kommerzieller Verwertung. Ferner erteilt er zusätzlich das Vervielfältigungs- und Vorführungsrecht aller eingesandten Arbeiten und stimmt dem Verleih oder Verkauf der auf allen Medien übertragenen Arbeiten durch den Art Directors Club, durch den ADC Verlag oder den vom ADC offiziell beauftragten Verlag und durch den ADC of Europe zu. Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Darüber hinaus versichert der Einsender, dass fremde Rechte, insbesondere auch ausländische Urheber- und verwandte Schutzrechte, sowohl des Auftraggebers, des Einsenders als auch Dritter der vorstehenden Rechtsübertragung nicht entgegenstehen und stellt sowohl den Art Directors Club, den ADC Verlag oder den vom ADC offiziell beauftragten Verlag und den ADC of Europe von eventuellen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, frei.

ADC OF EUROPE TEILNAHME

Die Arbeiten, die von der deutschen ADC Jury mit einer Gold- oder Silbermedaille prämiert wurden und den Teilnahmebedingungen des Art Directors Club of Europe-Wettbewerbs entsprechen, können ohne zusätzliche Gebühr an der europäischen Jurierung teilnehmen, sofern dieser Wettbewerb ausgeschrieben ist. Ein zweites Exemplar der prämierten Arbeit muss dafür nochmals nach Aufforderung kurzfristig eingesandt werden.

WANDERAUSSTELLUNG PRÄMIERTER ARBEITEN

Nach Möglichkeit werden die prämierten Arbeiten an weiteren Standorten im Rahmen einer Wanderausstellung präsentiert. Gegebenenfalls muss dafür nach Aufforderung ein weiteres Exemplar eingesandt werden.

HAFTUNG DES ART DIRECTORS CLUB

Der Art Directors Club übernimmt keine Haftung für beschädigte, verloren gegangene oder auf der Ausstellung entwendete Arbeiten.

Veröffentlichung im ADC Buch

Der Einsender verpflichtet sich, bei Prämierung seiner Arbeit einen Herstellkostenanteil für die Dokumentation zu tragen. Der Einsender kann keinen Einfluss auf Inhalt und Art der Wiedergabe seiner prämierten Arbeit im Buch nehmen.
Medaillen (Gold-,Silber-,Bronze-) werden in der Regel auf 2/1 Seiten, Auszeichnungen auf 1/1 Seite und Mehrfachnennungen auf 1/2 oder 1/3 Seite abgebildet. Abweichungen werden vom Buchgestalter vorgeschlagen und vom Verlag Hermann Schmidt Mainz mit dem Einsender abgestimmt.

SEITENPREISE IM ADC BUCH:

Medaillen 2/1 Seiten: Euro 1.000,-
Auszeichnungen 1/1 Seite Euro 500,-
Mehrfachnennungen Euro 250,-
Funkspot-Manuskripte oder reine Textwiedergabe je Euro100,-

Bei den digitalen Daten der Printarbeiten (außer 3D) muss Druckqualität gegeben sein. (siehe technische Spezifikationen in der Online Ausschreibung) Sofern diese nicht den Vorgaben entsprechen, müssen entweder neue Daten eingereicht oder Korrekturkosten übernommen werden.
Im Falle einer Auszeichnung von 3D Arbeiten kann der Einsender wahlweise Druckdaten nach Vorgabe der Gestalter liefern oder der Verlag übernimmt die Fotoarbeiten zu marktüblichen Konditionen und stellt sie dem Einsender in Rechnung.
In den Kategorien Film (Kategorie 10 - 16), Digitale Medien (Kategorie 18 - 20) und Kommunikation im Raum/Events (Kategorie 30 - 32) werden ggf. Screenshots als Druckvorlagen angefordert.

BESTELLUNG JAHRBUCH UND URKUNDE:

Verlag Hermannn Schmidt
Robert-Koch-Str. 8, 55129 Mainz
Tel: 06131-506030
E-Mail: adc@typografie.de, www.typografie.de

SUBVENTIONIERUNG

Junge kreative Talente werden vom ADC bem Herstellkostenanteil unterstützt. Ein diesbezüglicher Antrag ist gleich nach der Prämierung an den ADC zu richten. Über die Höhe des Betrags entscheidet der ADC.